Software-Nutzungsvereinbarung

§ 1 Leistungsumfang

Der Anbieter stellt eine digitale Signage-Lösung für Touchscreens zur Verfügung, inklusive einer Support-Funktion und einer Anmeldefunktion für Fahrschüler.

§ 2 Support-Verantwortung

Die Verantwortung und Organisation des Supports liegen vollständig beim Kunden. Support-Fälle können über die Webseite des Anbieters eingesehen und bearbeitet werden.

§ 3 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält eine monatlich begrenzte Lizenz zur Nutzung der Software. Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden, es erfolgt jedoch keine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.

§ 4 Vertragslaufzeit

Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit und kann jederzeit gekündigt werden. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Die monatliche Gebühr beträgt 99 EUR (netto) pro Touchscreen, auf dem die Signage-Software läuft. Die aktuell aktive und abgerechnete Anzahl an Stationen/Displays kann auf Ihrem Dashboard eingesehen werden. Die Zahlung ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist werden die Displays gesperrt, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist. Nach 7 Tagen Zahlungsfrist erscheint ein Warnbanner auf den Touchscreens bei Nichtzahlung.

§ 6 Pflichten des Kunden

Es gibt keine besonderen technischen Anforderungen an den Kunden, außer dass die Stationen/Displays stets mit einem Netzwerk verbunden sein müssen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Der Anbieter haftet nicht für Schäden. Die Software übermittelt lediglich Daten vom Bildschirm in das Fahrschulsystem des Kunden.

§ 8 Datenschutz und Datensicherheit

Die Software speichert keine personenbezogenen Daten. Die Daten werden direkt an das Fahrschulsystem des Kunden übermittelt und anschließend aus dem Speicher gelöscht.

§ 9 Vertragsänderungen

Der Anbieter behält sich vor, das Portfolio zu erweitern. Neue Funktionen können als zusätzliche Pakete gebucht werden. Für jede Erweiterung wird ein neues Vertragsdokument erstellt.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Nürnberg. Es gilt deutsches Recht.

§ 11 Updates und Wartung

Kunden werden per E-Mail über neue Software-Updates informiert. Updates müssen vom Kunden installiert werden. Ein “Update-Bildschirm” wird Updates anbieten.

§ 12 Service-Level-Agreements (SLA)

Es gibt keine Vereinbarungen über Verfügbarkeit und Reaktionszeiten.

§ 13 Schulung und Einweisung

Die Software ist so einfach gehalten, dass keine Schulung notwendig ist.

§ 14 Nutzungsbeschränkungen

Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Nutzer oder der geografischen Nutzung. Die Software hat ein eingebautes Lizenzmodell.

§ 15 Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

Die Software entspricht den geltenden gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf den Datenschutz, da keine personenbezogenen Daten gespeichert werden.

§ 16 Streitbeilegung

Es gibt keine speziellen Regelungen für Mediation oder Schiedsgerichtsbarkeit.

§ 17 Widerrufsrecht

Es gibt kein Widerrufsrecht, da es sich um ein reines B2B-Geschäft handelt.

§ 18 Verfügbarkeit von Daten

Der Kunde hat stets Zugang zu seinen Daten, da diese nur übermittelt und nicht gespeichert werden.

§ 19 Mitwirkungspflichten des Kunden

Es gibt keine besonderen Mitwirkungspflichten.

§ 20 Exklusivitäts- und Konkurrenzklauseln

Es gibt keine Vereinbarungen hinsichtlich Exklusivität oder Wettbewerbsverbote.